Ergänzung der Sportordnung


Ergänzungen zur Sportordnung der Fachgruppe Bowling - Bremen Stadt, im LBSV Bremen e.V.

Entsprechend Punkt 1.4. der Sportordnung der Fachgruppe Bowling hat der Fachgruppenvorstand zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes am 10.09.2022 Ergänzungen zu bestehenden Sportordnung beschlossen.
Diese werden hiermit veröffentlicht und auf der nächsten Fachgruppenversammlung, die im ersten Quartal 2023 stattfinden muss, zur Abstimmung gestellt.

Ergänzung zu Punkt 4.2.2.
In der Ligasaison 2022 – 2023 wird es für 2 Spieler/ innen eine Hdcp Wertung geben, wenn eine Mannschaft nur zu zweit antreten kann.
Als Hdcp werden die Werte genommen, die wir für die letzte Saison ermittelt hatten.

4.2.2 Kann ein Team am Starttag nur zwei oder drei Spieler einsetzen, so erhält es für ein fehlendes Teammitglied ein Hdcp pro Spiel gutgeschrieben. Das Hdcp wird für jede Klasse berechnet. Dazu wird der Schnitt, der vergangenen Saison, der Staffeln einer Klasse addiert und durch die Anzahl der Staffeln geteilt. Von der ermittelten Pinzahl werden 75% errechnet, aufgerundet auf die nächste 5er Stelle und als Hdcp für die nächste Saison festgelegt. Zu einem Ligaspiel müssen mindestens 2 Spieler antreten.

Ergänzung zu Punkt 4.3.2.
Punkt 4.3.2. wird zunächst für die Ligasaison 2022 – 2023 ausgesetzt.

4.3.2 Eine Klasse (außer A) besteht aus mindestens 2 Staffeln.
 In der Klasse (Staffel) A können max. zwei Teams einer BSG spielen.

Ergänzung zu Punkt 4.6.3. Satz 1 und 2
Punkt 4.6.3. Satz 1 und 2 wird zunächst für die Ligasaison 2022 – 2023 ausgesetzt.

4.6.3 Spieler einer höheren Mannschaft dürfen nicht in einer unteren antreten.
Jeder Spieler einer unteren Mannschaft darf in einer Saison dreimal in einer höheren starten. Spielen zwei oder mehr Teams einer BSG in einer Staffel, darf nicht untereinander ausgetauscht werden.

Wir bitten die BSG´n die mehrere Mannschaften gemeldet haben, mit diesem Punkt sportlich fair umzugehen und den Vorteil, den sie dadurch gegenüber einzelnen Mannschaften haben, wirklich nur zu nutzen, wenn es nötig ist.

Ergänzung zu Punkt 4.6.5.
In der Ligasaison 2022 – 2023 ist kein Vor- oder Nachholen von Ligastarts möglich.

4.6.5 Wenn eine Mannschaft wegen dienstlicher Verhinderung nicht vollständig antreten kann, ist ein Vorholen des Spieles, maximal bis zum vorherigen Start möglich. Das Vorholen einer einzelnen Mannschaft ist möglich, es muss aber auf derselben Anlage gespielt werden und es muss gleichzeitig ein offizieller Start der Fachgruppe (Liga oder Wettbewerb) stattfinden. Sollten aufgrund der terminlichen Festlegungen des Spielplans in dieser Frist nicht mindestens zwei Startmöglichkeiten in unterschiedlichen Kalenderwochen zur Verfügung stehen, kann der Start unter gleichbleibenden Bedingungen ausnahmsweise bis zum davorliegenden Start vorgeholt werden.
Ein Vorholen des ersten Starts ist nicht möglich, aber der Start kann ausnahmsweise binnen einer Frist von 14 Tagen nachgeholt werden. Auch hier gelten die Vorgaben aus Absatz 1.

Der Fachgruppenvorstand


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